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Juso Erbschaftssteuer-Initiative Initiative für eine Zukunft ohne Zukunft

Newsletter 04 | 2024

  • Editorial

  • Juso Erbschaftssteuer-Initiative – Initiative für eine Zukunft ohne Zukunft

  • Die Anlagestrategie im 4. Quartal 2024

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser

Eigentlich wollte ich in den Sommerferien die alten Trampelpfade verlassen und mich einer ruhigen und entspannten Zeit hingeben. Leider wurde daraus nichts!

Anfangs Juli nahm die Presse das Thema der Erbschaftssteuerinitiative der Juso auf, welche sich keck Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik» nennt. Was in Südkorea funktioniert, soll auch in der Schweiz funktionieren: Die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene mit einem Steuersatz von 50% für Personen, die mehr als 50 Mio. Franken vererben oder verschenken. Nicht besteuert werden soll ein einmaliger Freibetrag von 50 Mio. Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Dabei sind keine Ausnahmen vorgesehen, weder für die Übertragung von Unternehmen inkl. Familienunternehmen noch für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen oder an die öffentliche Hand. Die Einnahmen aus der neu geschaffenen Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen auf Stufe Bund und Kanton zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden.

In ihrem Argumentarium verweist die Juso unter anderem auf Südkorea, wo ein Erbschaftssteuersatz von 50% gilt und die Erben des Samsung-Gründers gerade dabei sind, eine Erbschaftssteuer von rund 8.5 Mrd. Franken abzustottern.

Ich bin der Überzeugung, dass diese Initiative trotz Verweisen auf Südkorea vor dem Schweizer Souverän keine Chance hat: Zunächst gilt es festzuhalten, dass wir im Jahre 2015 bereits über eine milder ausformulierte Erbschaftssteuerinitiative abgestimmt und diese mit 72% der Stimmen bachab geschickt haben. Kein Kanton hat der damaligen Vorlage zugestimmt. Im Weiteren ist die vorliegende Initiative in ihrer Radikalität für Schweizer Verhältnisse einmalig, missachtet das Prinzip der leistungsorientierten Wirtschaftsordnung massiv und verlangt schon fast nach einer disruptiven Bewegung in unserer Demokratie. Das will der Schweizer nicht!

Trotzdem ist es ratsam, dass die bürgerlichen Parteien und auch die Unternehmer nicht mit Drohungen eines Wegzuges oder einem Angstszenario in den Abstimmungskampf ziehen, sondern mit Argumenten aufklären und überzeugen: Ein starkes Unternehmen verfügt über ein solides Eigenkapital, damit es krisenresistent und ein sicherer Arbeitgeber ist. Das wissen vor allem wir Unternehmer! Damit wir dies sicherstellen können, werden umfangreiche Mittel in den Familienunternehmen gebunden, die dazu dienen, den von unseren Eltern erwirtschafteten Wohlstand, von dem letztlich auch die Initianten zehren, auch als Betriebskapital unserer nächsten Generation weiterzugeben.

Übrigens benötigt die Familie von Lee Kun-hee 6 Jahre, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen und muss neben Verkäufen von Aktiven auch Schulden im Umfang von rund 2.5 Mrd. Franken aufnehmen. Ob der Staat der bessere Hüter dieser Vermögenswerte ist, wage ich zu bezweifeln und mehr Umverteilung mag ich eigentlich auch nicht mehr.

Martin Wipfli

Juso Erbschaftssteuer-Initiative – Initiative für eine Zukunft ohne Zukunft

Selten hat eine Initiative kurz nach ihrer Einreichung in der Öffentlichkeit derart viel Aufmerksamkeit erregt, wie dies bei der Juso-Initiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer der Fall ist. Der Vorschlag, auf Bundesebene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Steuersatz von 50 Prozent für Personen, die mehr als CHF 50 Mio. vererben oder verschenken, einzuführen, ist äusserst radikal und sprengt alle bisherigen Ideen und Vorschläge. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 2024 zur Interpellation von NR Daniela Schneeberger hat erstmals Klarheit bezüglich inhaltlicher und zeitlicher Umsetzung gebracht.

Bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates Anfang Februar 2025 besteht für potenziell Betroffene kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

1. Bisheriger Ablauf

  • Die Partei der Jungsozialisten (Juso) hat im Februar 2024 die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» eingereicht.

  • Gemäss Mitteilung der Bundeskanzlei vom 5. März 2024 ist die Volksinitiative mit 109'988 gültigen Stimmen formell zustande gekommen.

  • Laut Mitteilung des Bundesrates vom 15. Mai 2024 beantragt er die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

  • Stellungnahme des Bundesrates vom 21.08.2024 zur Interpellation von NR Daniela Schneeberger (FDP) vom 14.6.2024.

2. Inhalt der Initiative

  • Mit dieser sog. Erbschaftssteuer-Initiative soll eine Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz von 50% für Personen, die mehr als CHF 50 Mio. vererben oder verschenken, eingeführt werden. Nicht besteuert werden soll ein einmaliger Freibetrag von CHF 50 Mio. auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen (Art. 129a Abs. 1 E-BV). Ausnahmen sind keine vorgesehen, weder für die Übertragung von Unternehmen inkl. Familienunternehmen noch für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen oder an die öffentliche Hand. Die Initiative sieht vor, dass Bund und Kantone den Ertrag aus der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft zu verwenden haben. Die Steuer soll von den Kantonen veranlagt und eingezogen werden und zu 2/3 dem Bund und zu 1/3 den Kantonen zufliessen. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen daneben parallel fortbestehen.

  • Gemäss dem Initiativtext findet das neue Recht Anwendung auf Erbschaften und Schenkungen, die nach dem Datum der Annahme der Vorlage durch Volk und Stände ausgerichtet werden. Art. 195 BV bestimmt, dass eine Verfassungsbestimmung in Kraft tritt mit ihrer Annahme durch Volk und Stände. Gemäss den Übergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 15 E-BV) haben Bund und Kantone Ausführungsbestimmungen zu erlassen über die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz und die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung. Bis zum inkrafttreten der gesetzlichen Ausführung , welche Massnahmen der Bund zur Verhinderung der Steuervermeidung konkret zu treffen hat. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch die Einführung einer sog. Wegzugssteuer zur Sicherung der neuen Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer. Da die Verfassungsvorgaben zu dieser neuen Steuer in hohem Masse auslegungsbedürftig sind, ist die rückwirkende Anwendung der Ausführungsbestimmungen unter dem Blickwinkel der Rechtssicherheit bzw. der Vorhersehbarkeit des Rechts höchst problematisch. Für potenziell Betroffene bedeutet dies, dass sie sich bis zum Erlass der Ausführungsbestimmungen, d.h. bis maximal 3 Jahre nach einer allfälligen Annahme der Initiative, in einer weitgehenden Unsicherheit befinden.

  • Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob sich die rückwirkende Inkraftsetzung der Erbschaftssteuer auf dem Verordnungsweg als rechtswirksam erweist. Ebenso ist unbestritten, dass die vorgeschlagene Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer gegen zahlreiche Prinzipien der geltenden Verfassung verstösst (z.B. gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Steuer, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gegen die Eigentumsgarantie usw.). Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene neue Bundeserbschaftssteuer im Widerspruch steht mit den sieben von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftssteuer.

3. Bisherige Reaktionen

  • Die hier dargestellten Unklarheiten und Unsicherheiten führten in den vergangenen Wochen einerseits zu parlamentarischen Vorstössen an den Bundesrat (z.B. Interpellation von FDP-NR Daniela Schneeberger, eingereicht am 14. Juni 2024), mit dem Ziel, dass der Bundesrat rasch Klarheit bezüglich der noch offenen Fragen des rückwirkenden Besteuerungsrechts oder zur Einführung einer Wegzugssteuer zur Sicherstellung der Bundeserbschaftssteuer schafft.

  • Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme vom 21. August 2024 fest, dass er das Anliegen teilt, dass die von der Initiative potenziell betroffenen Personen möglichst rasch Klarheit über deren allfällige Umsetzung haben sollten. Er hält die von den Initianten verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen für staatspolitisch höchst problematisch. Er betont, dass in jedem Fall die Umsetzung völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen müsse. Einer Wegzugssteuer steht der Bundesrat ablehnend gegenüber.

  • Die meisten Kantone haben zu dieser Vorlage noch nicht offiziell Stellung bezogen. Historisch gesehen fallen die Erbschafts- und Schenkungssteuer unter die ausschliessliche Steuerhoheit der Kantone. Sie werden aller Voraussicht nach nicht gewillt sein, auf diese Position zu verzichten, d.h. dass in der Volksabstimmung ein Ständemehr sehr unwahrscheinlich sein wird.

4. Zeitplan

Gemäss heutigem wahrscheinlichen Zeitplan wird die Botschaft des Bundesrates zu dieser Vorlage spätestens Anfang Februar 2025 vorliegen und die Volksabstimmung wird frühestens im Frühjahr 2026 stattfinden.

5. Fazit

Für eine abschliessende Lagebeurteilung ist es derzeit zu früh. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 2024 schafft insoweit Klarheit, dass ein vorsorglicher Wegzug aus der Schweiz vor dem Abstimmungstag nicht nötig ist. Es empfiehlt sich unter allen Umständen, die Botschaft des Bundesrates, die anfangs Februar 2025 vorliegen sollte, abzuwarten. Es bleibt dann bis zum frühesten Zeitpunkt der Volksabstimmung (Frühjahr 2026) noch immer rund 1 Jahr Zeit für eine abschliessende Lagebeurteilung und eine allfällige Umsetzung der individuell geplanten Massnahmen.

Walter Jakob, Dr. oec. HSG, Konsulent

Die Anlagestrategie im 4. Quartal 2024

Die negative Stimmung unter den Marktteilnehmern ist gross. Das Schlussquartal birgt viele Einzelereignisse mit grossem potenziellen Einfluss auf das Marktgeschehen. Die Marktteilnehmer hatten in den letzten Wochen die Gelegenheit, in jeden Abgrund zu schauen. Die Risikobereitschaft wurde deutlich zurückgefahren und Positionen wurden abgesichert. Wir sehen darin eher ein positives Zeichen und bleiben für den Jahresausklang zuversichtlich.

Wirtschaftliches Umfeld

Die schwachen Arbeitsmarktdaten in den USA holten die Befürchtungen einer bevorstehenden Rezession wieder zurück ins Rampenlicht, auch wenn diese v.a. auf die hohe Immigration zurückzuführen sind. Die Inflation ist weiter auf dem Rückzug und hat inzwischen den äusseren Rand zur Komfortzone erreicht. Die Wirtschaftsentwicklung wird von einem robusten Dienstleistungssektor getragen, der den schrumpfenden und viel kleineren Verarbeitungssektor mehr als kompensieren mag. Die US-Konsumenten, die 2/3 zum GDP beitragen, befinden sich trotz hohem Zinsniveau dank tiefer Verschuldung und guter Beschäftigungslage in stabiler Verfassung. Wir erwarten ein Softlanding in den nächsten Monaten. Das FED wird die Zinsen bis Ende 2025 auf das Niveau von +/-3% senken. Ein grosser Unsicherheitsfaktor sind die US-Wahlen im November, deren Ausgang extrem knapp ausfallen dürfte.

In der EU entwickelt sich die Wirtschaft schwach entlang einer Rezession. Die Bilanzen der Unternehmen und die Verfassung der Konsumenten sind nicht so stark wie in den USA. Die EZB wird die Zinsen weiter senken müssen, um die Wirtschaft zu unterstützen. Es sind aber zusätzlich Investitionen in Innovation und Produktivität notwendig, um einen nachhaltigen Aufschwung herbeizuführen und dem wachsenden Rückstand gegenüber den USA und China Einhalt zu gebieten. Die SNB hat Ende September die Zinsen ein weiteres Mal gesenkt. Die tiefe Inflationsrate und der überaus starke Schweizerfranken hätten einen 0.5% Schritt gerechtfertigt.

Aktienmärkte

Die Aktienmärkte sind seit Anfang August, gemessen an der Kursentwicklung, technisch angeschlagen und die Unsicherheit der Marktteilnehmer nahm deutlich zu, was sich in einer erhöhten Volatilität niederschlug. Rekordhohe Aktienrückkäufe der Unternehmen sowie der Beginn des Zinssenkungszyklus des FED werden in den nächsten Monaten die Märkte unterstützen. Der KI-Investitionszyklus ist noch nicht beendet, er steht vielmehr am Anfang. Die nun wieder etwas günstigere Bewertung im Technologiesektor erachten wir als Kaufgelegenheit. Mit den Zinssenkungen und den tieferen Zinsniveaus reduzieren sich die Anlagemöglichkeiten im festverzinslichen Bereich. Aktien von Qualitätswachstumswerten werden sich deshalb weiterhin überdurchschnittlich entwickeln und bleiben unsere erste Wahl.

Anleihenmärkte

Das Zinsniveau bei längeren USD-Anleihen erachten wir als noch attraktiv. Im CHF und EUR bevorzugen wir mittlere Laufzeiten.

Währungen

Die SNB wird den Aufwärtstrend des CHF gegenüber dem USD und EUR in den nächsten Wochen mittels Interventionen und Zinssenkungen versuchen zu brechen.

Daniel Waldmeier, Partner

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